
Kieferorthopäde Kosten für Erwachsene und Kinder 2025
Die Kosten für eine Behandlung beim Kieferorthopäden hängen von vielen Faktoren ab, z.B. vom Schweregrad der vorliegenden Zahn- oder Kieferfehlstellung, von der Art und Dauer der Behandlung und davon, ob die Krankenkasse die Behandlung zahlt.
Für Kinder übernehmen Krankenkassen normalerweise die Kosten, wenn eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich ist. Erwachsene müssen meist in die eigene Tasche greifen oder sich privat versichern lassen. Die Kosten der meisten kieferorthopädischen Behandlungen sind dabei sehr hoch, lassen sich jedoch häufig von der Steuer absetzen.
Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick zu den Kosten, die bei einer Behandlung beim Kieferorthopäden auf Sie zukommen, und klären die wichtigsten Fragen in diesem Zusammenhang.
Wer übernimmt die Kosten für die Kieferorthopädie?
Die Kosten für die Kieferorthopädie übernehmen die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen für das erste Kind 80% der Kosten und erstatten die restlichen 20 % nach erfolgreicher Behandlung zurück. Erwachsene haben meist nur in besonders schweren Fällen Anspruch auf eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse, wenn zusätzlich zur kieferorthopädischen Behandlung ein chirurgischer Eingriff notwendig ist.
Wer übernimmt die Behandlungskosten für Erwachsene?
Gesetzlich versicherte Erwachsene haben normalerweise keinen Anspruch auf eine Kostenübernahme für eine Behandlung beim Kieferorthopäden, es sei denn, es liegt ein besonders schwerer Fall vor, der zusätzlich einen chirurgischen Eingriff erfordert.
Privat versicherte Erwachsene, die kieferorthopädische Leistungen in ihrem Tarif abgedeckt haben, haben normalerweise Anspruch darauf, dass die Kosten anteilig übernommen werden. Bei einer privaten Zusatzversicherung für kieferorthopädische Leistungen haben Erwachsene in der Regel ebenfalls Anspruch auf Kostenübernahme.
Wer übernimmt die Behandlungskosten für Kinder und Jugendliche?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung für Kinder, wenn eine Zahn- oder Kieferfehlstellung vorhanden ist, die mindestens in die kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) 3 fällt. Dabei werden beim ersten Kind zunächst 80% der Behandlungskosten übernommen, die restlichen 20% werden nach Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung erstattet. Für jedes weitere Kind übernimmt die Versicherung zunächst 90 % und erstattet die übrigen 10 % später zurück.
Wie viel kostet eine kieferorthopädische Behandlung für Erwachsene?
Wie viel eine kieferorthopädische Behandlung für Erwachsene kostet, hängt von der Schwere der vorliegenden Fehlstellung und von der Art und Dauer der Behandlung ab.
Mögliche Zahnspangen-Arten, die generell in Frage kommen, sind die feste Zahnspange von außen mit Metall- oder Keramikbrackets, die feste Zahnspange von innen (Lingualzahnspange), Aligner (Invisalign) oder spezielle Aligner gegen Zähneknirschen. Wie viel man für eine dieser Zahnspangen-Arten zahlt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.
Wie viel kostet eine kieferorthopädische Behandlung für Kinder?
Wie viel eine kieferorthopädische Behandlung für Kinder kostet, ist vom Schweregrad der vorliegenden Zahn- oder Kieferfehlstellung sowie von der Dauer der Behandlung abhängig.
Für Kinder zwischen 5 und 12 Jahren kommen vor allem lose Zahnspangen in Frage. Lose Zahnspangen sind z.B. der Bionator, der Aktivator oder Aligner. Bei vielen Kindern ab 12 Jahren wird eher auf feste Zahnspangen gesetzt, z.B. die feste Zahnspange von außen mit Metallbrackets. Die Kosten für diese unterschiedlichen kieferorthopädischen Behandlungen für Kinder variieren von Fall zu Fall.
Kann man die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung von der Steuer absetzen?
Ja, man kann die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung für Erwachsene und Kinder von der Steuer absetzen, indem man die Behandlung, also z.B. eine Zahnspange, als “außergewöhnliche Belastung” in der Einkommensteuererklärung vermerkt.
Eine kieferorthopädische Behandlung lässt sich nur von der Steuer absetzen, wenn die Behandlung medizinisch erforderlich ist und die zumutbare Belastung überschritten wird.