Behandlungsbeginn der Kieferorthopädie bei Kindern
Der Behandlungsbeginn der Kieferorthopädie bei Kindern hängt davon ab, wann erste Zahn- oder Kieferfehlstellungen sichtbar werden und wie ausgeprägt sie sind. Der Artikel zeigt, ab wann eine kieferorthopädische Behandlung sinnvoll ist, welche Arten es gibt und ab wann die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Der Behandlungsbeginn in der Kieferorthopädie variiert je nach Alter des Kindes und gliedert sich in verschiedene Behandlungsphasen, die vom Milch- und Wechselgebiss bis zum bleibenden Gebiss reichen. Der Bedarf an kieferorthopädischen Behandlungen bei Kindern ist hoch. Jedes Jahr werden in Deutschland über eine Million Kinder kieferorthopädisch behandelt. Laut Tagesschau erhält etwa jedes zweite bis dritte Kind eine Zahnspange.
Der richtige Zeitpunkt für den Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung bei Kindern ist entscheidend für den Behandlungserfolg. Oft erfolgt der erste Besuch erst nach dem Durchbruch aller bleibenden Zähne, wenn Fehlstellungen bereits ausgeprägt sind.
In der kieferorthopädischen Praxis Adami & Uhse in Darmstadt beraten wir Sie umfassend und helfen Ihnen, den richtigen Therapiezeitpunkt für Ihr Kind zu bestimmen. Als Spezialisten für die kieferorthopädische Behandlung von Kindern legen wir großen Wert auf moderne, sanfte und schmerzfreie Behandlungen bei der Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen.
Vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch in unserer kieferorthopädischen Praxis Adami & Uhse. Wir behandeln alle Kinder einfühlsam und fachkundig bei Zahn- und Kieferfehlstellungen.
Hier sind unsere Kontaktdetails.
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Wann beginnt die kieferorthopädische Behandlung?
Die meisten kieferorthopädischen Behandlungen beginnen bei Kindern zwischen dem 9. und 12. Lebensjahr. Das sogenannte Wechselgebiss beschreibt die Phase des Zahnwechsels, in der das natürliche Wachstum des Kindes gezielt zur Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen eingesetzt wird.
Zwischen dem neunten und zwölften Lebensjahr setzt bei Kindern ein Wachstumsschub von Kiefer und Knochen ein. Während der späten Wechselgebissphase sind sowohl Milchzähne als auch bleibende Zähne vorhanden. Eine kieferorthopädische Behandlung im Wechselgebiss ist besonders wirksam, da sich die Zahn- und Kieferstrukturen noch im Wachstum befinden und gezielt beeinflusst werden können.
Bei der Zahnkorrektur von Kindern nutzt der Kieferorthopäde das natürliche Wachstum des Gesichtsschädels, um die Lage der Kiefer zu korrigieren. Mithilfe loser oder fester Zahnspangen wird das Wachstum gefördert, gebremst oder gezielt gelenkt, um die Zähne in die richtige Position zu führen. Die frühzeitige Steuerung des Wachstums verhindert Fehlentwicklungen im Kieferbereich und schafft optimale Voraussetzungen für den Zahndurchbruch.
Bei Verdacht auf eine Zahn- oder Kieferfehlstellung ist eine frühzeitige Vorstellung des Kindes beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden sinnvoll. Zu Beginn der Behandlung erfolgen eine umfassende Diagnostik und eine detaillierte Behandlungsplanung. Die Auswahl und individuelle Anfertigung der passenden kieferorthopädischen Apparatur basiert auf zuvor erstellten Röntgenbildern, Modellen und klinischen Befunden.
Eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern beginnt mit einer ausführlichen Diagnostik und Behandlungsplanung. Auf Basis der Auswertung von Röntgenbildern, Modellen und klinischen Befunden wird die passende Apparatur ausgewählt, individuell angefertigt und eingesetzt.
Nach Abschluss des Kieferwachstums im Alter von etwa 13 bis 14 Jahren und dem vollständigen Durchbruch aller bleibenden Zähne steht die Korrektur von Zahnfehlstellungen im Vordergrund, da sich die Kieferlage nur noch geringfügig beeinflussen lässt. Ab dem Jugendalter werden schief oder verlagert durchgebrochene Zähne mithilfe von Brackets in die richtige Position bewegt, sodass ein harmonisches und funktionelles Gebiss entsteht.
Ob eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern notwendig ist, hängt vom Schweregrad der Zahn- oder Kieferfehlstellung ab. Die Beurteilung erfolgt anhand der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG), die in fünf Stufen eingeteilt sind. Leichte Abweichungen der Gruppen KIG 1 und 2 erfordern in der Regel keine Behandlung, da sie keine funktionellen Einschränkungen verursachen. Ab KIG 3 liegt eine behandlungsbedürftige Fehlstellung vor, die eine kieferorthopädische Korrektur bei Kindern erforderlich macht.
Eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Erwachsenen dauert im Durchschnitt drei bis vier Jahre. Nach der aktiven Behandlungsphase folgt die sogenannte Retentionsphase, in der die korrigierten Zähne mithilfe von Retainern in ihrer neuen Position stabilisiert werden.
Eine kieferorthopädische Frühbehandlung beginnt deutlich früher als die reguläre Behandlung.
Wann beginnt die kieferorthopädische Frühbehandlung?
Eine kieferorthopädische Frühbehandlung beginnt zwischen dem 4. und 9. Lebensjahr. Eine Frühbehandlung ab dem vierten Lebensjahr stellt die Ausnahme dar und wird nur bei ausgeprägten Fehlentwicklungen durchgeführt. Meist startet eine kieferorthopädische Frühbehandlung bei Kindern ab dem Grundschulalter.
Eine Frühbehandlung ab dem vierten Lebensjahr erfolgt nur bei stark ausgeprägten Zahn- oder Kieferanomalien, die sich ohne Behandlung verschlimmern und zu einem späteren Zeitpunkt nur mit deutlich größerem Aufwand korrigieren lassen. Behandlungsbedürftige Fehlstellungen, die eine frühe Korrektur ab dem vierten Lebensjahr rechtfertigen, sind stark ausgeprägte Überbisse, bei denen die oberen Frontzähne mehr als neun Millimeter vor den unteren stehen. Weitere Indikationen sind Vorbisse, bei denen sich der Unterkiefer vor den Oberkiefer schiebt, und Kreuzbisse, bei denen die Zahnreihen versetzt aufeinandertreffen. Offene Bisse und zu schmale Oberkiefer sind weitere Fehlstellungen, die eine frühe kieferorthopädische Behandlung erforderlich machen können.
In den meisten Fällen beginnt eine kieferorthopädische Frühbehandlung im Grundschulalter. Ab dem sechsten Lebensjahr befinden sich Kinder in der ersten Phase des Zahnwechsels, in der bleibende Zähne durchbrechen. Neben typischen Fehlstellungen wie ausgeprägten Über-, Vor- oder Kreuzbissen kann auch der frühzeitige Verlust von Milchzähnen durch Karies oder Unfälle eine Frühbehandlung notwendig machen. Die frühe Zahnkorrektur trägt außerdem dazu bei, die Nasenatmung zu verbessern und Sprach- oder Kaustörungen frühzeitig zu verhindern.
Bei der kieferorthopädischen Frühbehandlung von Kindern im Alter von fünf bis zwölf Jahren kommen in der Regel herausnehmbare Zahnspangen zum Einsatz, da sich das Gebiss noch im Wachstum befindet. Lose Zahnspangen schaffen Platz für die bleibenden Zähne, schließen Lücken und dehnen bei Bedarf den Kiefer. Eine feste Zahnspange wird eingesetzt, sobald alle bleibenden Zähne vorhanden sind.
Die Vorteile einer kieferorthopädischen Behandlung sind vielfältig.
Was sind Vorteile einer kieferorthopädischen Behandlung bei Kindern?
Vorteile einer kieferorthopädischen Behandlung bei Kindern sind die optimale Nutzung des natürlichen Kieferwachstums, eine kürzere Behandlungsdauer, die Vermeidung von Zahnextraktionen und die Vorbeugung funktioneller Probleme. Die Liste zeigt die wichtigsten Vorteile einer kieferorthopädischen Behandlung bei Kindern.
- Nutzung des Kieferwachstums: Ein wichtiger Vorteil der kieferorthopädischen Behandlung bei Kindern liegt in der gezielten Nutzung des natürlichen Kieferwachstums. Im Kindesalter werden Fehlstellungen schonend korrigiert und die Grundlage für eine stabile Gebissentwicklung geschaffen.
- Kürzere Behandlungsdauer: Die kieferorthopädische Behandlung bei Kindern verläuft dank der hohen Anpassungsfähigkeit des kindlichen Kiefers meist kürzer und mit geringerer Belastung. Die frühe Korrektur mithilfe kieferorthopädischer Apparaturen ermöglicht eine sanfte und nachhaltige Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen.
- Vermeidung von Zahnextraktionen: Eine frühzeitige kieferorthopädische Behandlung schafft bei Kindern ausreichend Platz für die bleibenden Zähne und reduziert das Risiko, dass später Zähne gezogen werden müssen.
- Vorbeugung funktioneller Probleme: Eine Korrektur von Kiefer- und Zahnfehlstellungen im Kindesalter beugt Fehlfunktionen beim Kauen, Sprechen oder Schlucken vor. Das Risiko von Kiefergelenksproblemen oder Zahnfleischrückgang wird ebenfalls gesenkt.
- Förderung der Mundgesundheit: Eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern sorgt nicht nur für ein harmonisches Gebiss, sondern verbessert auch die Reinigungsfähigkeit der Zähne, was Karies und Zahnfleischerkrankungen vorbeugt.
- Gesteigertes Selbstbewusstsein: Eine frühe Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen sorgt für ein harmonisches Erscheinungsbild und stärkt das Selbstvertrauen des Kindes.
- Vermeidung komplexer Behandlungen: Eine rechtzeitige Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen bei Kindern beugt aufwendigen Folgebehandlungen vor.
Die Kostenübernahme für eine Zahnspange hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Ab wann bekommt man eine Zahnspange bezahlt?
Eine Zahnspange bekommt man bezahlt, sobald eine behandlungsbedürftige Zahn- oder Kieferfehlstellung der Kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) 3 bis 5 vorliegt und die Behandlung vor dem 18. Lebensjahr beginnt.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Zahnspange bei Kindern und Jugendlichen, wenn eine behandlungsbedürftige Fehlstellung vorliegt. Zur Standardbehandlung gehören Metallbrackets aus Edelstahl auf der Zahnaußenseite sowie lose Zahnspangen aus Kunststoff mit Metallklammern. Leistungen, die über den medizinischen Standard hinausgehen, wie Keramikbrackets oder farblose Bögen, gelten als private Zusatzleistungen und sind selbst zu zahlen. Erwachsene tragen die Behandlungskosten grundsätzlich selbst. Eine Kostenübernahme erfolgt nur bei schweren Kieferanomalien, die eine kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung erforderlich machen.
Zur Beurteilung der Behandlungsnotwendigkeit durch die gesetzliche Krankenkasse werden Zahn- und Kieferfehlstellungen bei Kindern und Jugendlichen in fünf Schweregrade unterteilt, die sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Leichte Zahnfehlstellungen ohne funktionelle Beeinträchtigung fallen unter KIG 1 und KIG 2. Ab KIG 3 besteht bei Kindern eine deutlich ausgeprägte Fehlstellung mit medizinischer Behandlungsnotwendigkeit. Bei Diagnose einer ausgeprägten Kiefer- oder Zahnfehlstellung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten anteilig bis zum 18. Lebensjahr. Während der laufenden Behandlung werden 80 % der Kosten erstattet, bei Geschwisterkindern 90 %.
